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قائمة الطعام
für Sprachkurse, Sprachtrainings, sonstige Sprachdienstleistungen und Online-Prüfungen
Aktualisiert am 16.05.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ENALINGUA und Verbrauchern sowie Unternehmern über Sprachkurse, Sprachtrainings, Einstufungen, Prüfungsvorbereitungen, sonstige Sprachdienstleistungen und – soweit einschlägig – Online-Prüfungen bzw. Deutschtests, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Für Online-Prüfungen und Deutschtests gelten ergänzend die jeweilige Prüfungsordnung, die technischen Voraussetzungen sowie die auf der Website und im Buchungsprozess veröffentlichten produktbezogenen Leistungsbeschreibungen.
(3) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von ENALINGUA ausdrücklich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass ENALINGUA erneut auf sie hinweisen muss.
(1) Die Darstellung von Kursen, Prüfungen und sonstigen Leistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er eine Buchung über die Website, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort absendet bzw. erklärt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn ENALINGUA die Buchung ausdrücklich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(4) Bei Online-Buchungen wird der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden verbindlich.
(5) Minderjährige können nur durch ihre gesetzlichen Vertreter wirksam angemeldet werden.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Kursdauer, Kurszeiten, Unterrichtsformat, Prüfungsformat, Preis und sonstige Leistungsmerkmale ist die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. die individuelle Buchungsbestätigung.
(2) Eine Unterrichtseinheit dauert – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – 45 Minuten.
(3) ENALINGUA schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der gebuchten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Lern-, Prüfungs-, Anerkennungs-, Visa- oder Vermittlungserfolg.
(4) Empfehlungen zum erforderlichen Lernumfang, zur geeigneten Niveaustufe oder zur Prüfungsvorbereitung beruhen auf Erfahrungswerten und sind unverbindlich.
(5) Soweit Kurse oder Trainings als Vorbereitung auf externe Prüfungen, Behördenverfahren, Visa-Verfahren, Anerkennungsverfahren oder sonstige externe Anforderungen beschrieben werden, schuldet ENALINGUA ausschließlich die vereinbarte Unterrichts- bzw. Vorbereitungsleistung. Eine Zulassung zu einer externen Prüfung, das Bestehen einer Prüfung, die Anerkennung durch Behörden, Arbeitgeber, Hochschulen, Auslandsvertretungen oder sonstige Stellen wird nicht geschuldet.
(6) ENALINGUA bietet nur solche Prüfungen, Zertifikate oder Bescheinigungen an, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei Kursen um Sprachkurse oder Prüfungsvorbereitungskurse und nicht um Kurse eines bestimmten externen Prüfungsanbieters.
(7) Ein Anspruch auf Unterricht oder Prüfung durch eine bestimmte Lehrkraft, prüfende Person oder Aufsichtsperson besteht nicht. ENALINGUA ist berechtigt, Lehrkräfte, Prüfende oder Aufsichtspersonen aus sachlichem Grund auszutauschen. Ein solcher Wechsel begründet für sich allein keinen Rücktritts-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch.
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Website oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtpreise.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vergütung vor Leistungsbeginn vollständig fällig.
(3) Zahlungen können über die jeweils im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.
(4) Kosten, die dem Kunden durch sein eigenes Kreditinstitut oder seinen eigenen Zahlungsdienstleister entstehen, trägt der Kunde selbst. Gesetzliche Vorgaben zu unzulässigen Zahlungsmittelentgelten bleiben unberührt.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ENALINGUA berechtigt, die gesetzlichen Verzugsrechte geltend zu machen.
(6) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Gruppenkurse werden nur durchgeführt, wenn die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannte oder von ENALINGUA mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist ENALINGUA berechtigt, den Kurs abzusagen oder den Kursbeginn um bis zu 14 Kalendertage angemessen zu verschieben. ENALINGUA informiert den Kunden hierüber rechtzeitig.
(3) Findet der Kurs endgültig nicht statt, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
(4) Bietet ENALINGUA dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl einen Ersatztermin, ein anderes Kursformat oder eine andere zumutbare Ersatzleistung an, kann der Kunde dieses Angebot annehmen. Nimmt der Kunde das Ersatzangebot nicht an und findet die ursprünglich gebuchte Leistung nicht statt, erhält der Kunde bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen zurück.
(5) Änderungen von Kurszeiten, Unterrichtsort, Lehrkraft, Unterrichtsplattform oder organisatorischem Ablauf sind zulässig, soweit sie aus sachlichem Grund erforderlich und für den Kunden zumutbar sind.
(6) Eine Reduzierung des vereinbarten Leistungsumfangs ist nur mit Zustimmung des Kunden oder dann zulässig, wenn der Kunde ein zumutbares Ersatzangebot annimmt.
(7) Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Bei Online-Kursen, Online-Prüfungen und sonstigen Online-Leistungen ist der Kunde für eine funktionsfähige technische Ausstattung, eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät sowie die Einhaltung der mitgeteilten technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich, soweit die Störung nicht aus dem Verantwortungsbereich von ENALINGUA stammt.
(2) ENALINGUA teilt die erforderlichen technischen Mindestvoraussetzungen rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit oder veröffentlicht sie in der Leistungsbeschreibung, in der Buchungsbestätigung oder in der Prüfungsordnung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, technische Probleme unverzüglich mitzuteilen, damit ENALINGUA mögliche Abhilfe prüfen kann.
(4) Für Online-Prüfungen können zusätzliche technische, räumliche und organisatorische Voraussetzungen gelten. Diese ergeben sich insbesondere aus der jeweiligen Prüfungsordnung und den vor Prüfungsbeginn mitgeteilten Teilnahmevorgaben.
(5) Kann der Kunde wegen technischer Probleme aus seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht oder nur eingeschränkt teilnehmen, begründet dies grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, Nachholung oder kostenlosen Ersatztermin. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(1) Für Verbraucher gelten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand eingreift.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von ENALINGUA.
(3) Vertragliche Stornierungs- und Umbuchungsregeln nach diesen AGB gelten nur, soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses nicht ausgeübt wird.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte, Rücktrittsrechte, Kündigungsrechte und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(1) Ein vertragliches Stornierungsrecht besteht nur, wenn dieses in der jeweiligen Kursbeschreibung, Buchungsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt wird.
(2) Die nachfolgenden Stornierungsregelungen gelten ausschließlich für Kurse oder Leistungen, die nicht zu einem festen Termin, nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums und nicht als verbindlich gebuchter Kursdurchgang angeboten werden.
(3) Für Kurse und Leistungen mit festem Beginn, festen Unterrichtsterminen oder festgelegtem Leistungszeitraum besteht kein vertragliches Stornierungsrecht. Dies gilt insbesondere für Online-Deutschkurse, Präsenzkurse, Intensivkurse, Abendkurse, Prüfungsvorbereitungskurse, Einzeltrainings mit vereinbarten Terminen sowie Sprachprüfungen und Deutschtests, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Soweit ein vertragliches Stornierungsrecht nach den vorstehenden Absätzen besteht, muss die Stornierung in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei ENALINGUA.
(5) Bei einer zulässigen Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kann ENALINGUA eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 10 % des Kurspreises, höchstens jedoch 50,00 EUR, verlangen.
(6) Bei einer späteren Stornierung, bei Nichtteilnahme oder nach Leistungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, sofern keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
(7) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ENALINGUA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(1) Soweit organisatorisch möglich, kann ENALINGUA auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung auf einen anderen Kurstermin, ein anderes Niveau oder ein anderes Kursformat zulassen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
(2) Erfolgt die Umbuchung auf Wunsch des Kunden bis spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn, kann ENALINGUA eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR verlangen, sofern die Umbuchung von ENALINGUA ausdrücklich bestätigt wird.
(3) Nach Kursbeginn ist eine Umbuchung nur im Ausnahmefall und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ENALINGUA möglich.
(4) Eine Umbuchung lässt gesetzliche Rechte des Kunden unberührt.
(1) Vereinbarte Einzelunterrichtstermine können bis 12:00 Uhr des Vortages in Textform abgesagt werden.
(2) Für Montagstermine muss die Absage spätestens am vorhergehenden Freitag um 12:00 Uhr bei ENALINGUA eingehen.
(3) Nicht rechtzeitig abgesagte oder ohne Absage versäumte Einzelunterrichtstermine werden voll berechnet.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ENALINGUA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(1) Fehlzeiten des Kunden in laufenden Kursen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung, Ersatzunterricht, Umbuchung oder Rückerstattung, sofern ENALINGUA die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Dies gilt auch, wenn der Kunde aus persönlichen, beruflichen, technischen oder sonstigen in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen nicht teilnehmen kann.
(3) Dies gilt nicht, soweit ENALINGUA die Nichtteilnahme zu vertreten hat oder dem Kunden zwingende gesetzliche Rechte zustehen.
(1) Für Online-Prüfungen und Deutschtests gelten ergänzend die jeweilige Prüfungsordnung, die technischen Voraussetzungen, die Identitäts- und Teilnahmevorgaben sowie die Regeln zu Täuschung, Hilfsmitteln, Raumvorgaben, Verspätung, Unterbrechung und Ausschluss von der Prüfung.
(2) Der Prüfungsteilnehmer ist verpflichtet, die in der Prüfungsordnung genannten technischen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen vor Prüfungsbeginn zu erfüllen.
(3) Der Prüfungsteilnehmer ist verpflichtet, vor Prüfungsbeginn seine Identität nach den Vorgaben von ENALINGUA nachzuweisen. Kann die Identität nicht ordnungsgemäß festgestellt werden, kann ENALINGUA die Teilnahme an der Prüfung verweigern.
(4) ENALINGUA ist berechtigt, Teilnehmer bei erheblichen Verstößen gegen die Prüfungsordnung, insbesondere bei Täuschungsversuchen, unzulässigen Hilfsmitteln, fehlender Identitätsfeststellung, unzulässiger Hilfe durch Dritte oder Verstößen gegen Raum- und Aufsichtsvorgaben, von der Prüfung auszuschließen.
(5) Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr oder auf einen kostenlosen Ersatztermin, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass ENALINGUA den Ausschluss zu Unrecht ausgesprochen hat.
(6) Erscheint der Prüfungsteilnehmer nicht rechtzeitig zum Prüfungstermin, bricht er die Prüfung ohne von ENALINGUA zu vertretenden Grund ab oder kann er wegen technischer, räumlicher oder organisatorischer Umstände aus seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr oder auf einen kostenlosen Ersatztermin. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(7) Prüfungstermine sind termingebundene Leistungen. Ein vertragliches Stornierungsrecht besteht nur, wenn dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich eingeräumt wurde.
(8) Soweit für einen bestimmten Prüfungstermin gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, weil die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird hierauf in der Widerrufsbelehrung und/oder im Bestellprozess gesondert hingewiesen.
(9) Gesetzliche Rechte des Prüfungsteilnehmers bleiben unberührt.
(1) Teilnahmebescheinigungen, Anmeldebestätigungen, Confirmation Letter, Zertifikate oder sonstige Nachweise werden nur nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Prüfungsordnung oder individuellen Vereinbarung ausgestellt.
(2) ENALINGUA schuldet nicht, dass eine Teilnahmebescheinigung, ein Zertifikat, ein Confirmation Letter oder ein sonstiger Nachweis von einer bestimmten Behörde, Auslandsvertretung, Hochschule, Ausländerbehörde, Arbeitgeberstelle oder sonstigen externen Stelle anerkannt wird, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
(3) Für Buchungen im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums können ergänzende Sonderbedingungen gelten, insbesondere zu Vorauszahlung, Ausstellung einer Anmelde- oder Teilnahmebestätigung, Bearbeitungsentgelten, Rücktritt, Umbuchung und Erstattung bei Vorlage eines behördlichen Ablehnungsbescheids.
(4) Solche Sonderbedingungen gelten nur, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt oder individuell vereinbart wurden.
(5) Eine Erstattung wegen nicht erteilter Visa, nicht erfolgter Anerkennung oder sonstiger negativer Entscheidungen externer Stellen erfolgt nur, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Rechte bestehen.
(6) Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(1) Teilnehmer haben den Anweisungen von Lehrkräften, Prüfenden, Aufsichtspersonen und sonstigen Mitarbeitenden von ENALINGUA Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung des Kurses, der Prüfung oder der sonstigen Leistung dienen.
(2) Teilnehmer haben sich gegenüber anderen Teilnehmern, Lehrkräften, Prüfenden, Aufsichtspersonen und Mitarbeitenden respektvoll zu verhalten und Störungen des Unterrichts- oder Prüfungsablaufs zu unterlassen.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Störungen, beleidigendem, diskriminierendem, bedrohlichem oder sicherheitsgefährdendem Verhalten sowie bei Täuschungsversuchen oder erheblichen Verstößen gegen Prüfungs- oder Teilnahmevorgaben kann ENALINGUA den Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung oder – bei gravierenden Verstößen – auch sofort vom Kurs, von der Prüfung oder von der sonstigen Leistung ausschließen.
(4) Bei einem berechtigten Ausschluss richten sich Vergütungs-, Erstattungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende gesetzliche Rechte von ENALINGUA bleiben unberührt.
(1) ENALINGUA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ENALINGUA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von ENALINGUA ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von ENALINGUA.
(5) Für eingebrachte Gegenstände haftet ENALINGUA nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise von ENALINGUA.
ENALINGUA ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das dispositive Gesetzesrecht.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden gegenüber ENALINGUA bedürfen, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, mindestens der Textform.
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